Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Linz

Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

Zahlungen und Verzug

1. Der Kunde oder die Kundin hat innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungslegung durch den Tourismusverband Linz den Rechnungsbetrag vollständig zu bezahlen; Ratenvereinbarungen sind nicht vorgesehen.

2. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge skonto- und spesenfrei auf ein vom Tourismusverband Linz genanntes Konto zur Überweisung zu bringen. Insbesondere ist der Kunde oder die Kundin verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundene Bankspesen zu tragen.

3. Gerät der Kunde oder die Kundin mit der Zahlung in Verzug, ist der Tourismusverband Linz berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 % über dem von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verrechnen. Der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines halben Jahres gilt, ist für jeweils das nächste Halbjahr maßgebend. Er kann unter der Homepage der Österreichischen Nationalbank (www.nationalbank.at) abgefragt werden.

4. Im Falle des Verzuges ist der Kunde oder die Kundin verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwände und allenfalls notwendige Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu tragen.

5. Der Kunde oder die Kundin wird im Falle des Verzuges vom Tourismusverband Linz zweimal gemahnt. Die erste Mahnung erfolgt nach 35 Tagen und die zweite Mahnung erfolgt nach 49 Tagen nach Rechnungslegung durch den Tourismusverband Linz an den Kunden oder die Kundin. Sollte der offene Rechnungsbetrag nach der zweiten Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen am Konto des Tourismusverbandes Linz einlangen, wird eine gerichtliche Mahnklage eingereicht.

6. Für die erste Mahnung werden keine, für die zweite Mahnung werden 10 € an Mahnspesen verrechnet.

7. Durch unwidersprochenen Empfang der ersten Mahnung, in welcher auf die Tragung dieser Kosten neuerlich hingewiesen wird, erklärt sich der Kunde oder die Kundin ausdrücklich mit der Tragung dieser Kosten einverstanden. Der Kunde oder die Kundin wird im Zeitpunkt der Mahnung auf diese Folge seines Verhaltens hingewiesen und ebenso darauf hingewiesen, dass mangels Widerspruch der Kunde oder die Kundin mit der Tragung aller mit der Betreibung verbundenen Spesen und Kosten, welche für die Rechtsverfolgung zweckentsprechend sind, einverstanden ist.

Bankverbindung: Allgemeine Sparkasse OÖ, IBAN: AT26 2032 0000 0000 7478, BIC: ASPKAT2L, UID-Nr.: ATU 23464800, Gerichtsstand Linz

Geschäftsbedingungen Webshop Linz-Card und Linz-Kulturcard-365

Stand September 2019

Die Webshops https://shop.linz.cards und http://shop.linztourismus.at/kulturcard werden vom Tourismusverband Linz (in der Folge als TVL bezeichnet) betrieben und dienen dem Verkauf der Linz-Cards resp. der Linz-Kulturcard-365.

Die Linz-Card ist eine Vorteils- und Mobilitätskarte, die Linz-Kulturcard-365 eine Vorteilskarte. Die Linz-Card inkludiert Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Linz Linien. Bei Bestellung und Kauf einer Linz-Card oder Linz-Kulturcard-365 über die oben angeführten Websites oder bei Vertriebspartner*innen gelten die nachstehend dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um die beiden Karten und deren Vorteile nutzen zu können, müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten werden.

1. Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 1.A Die Linz-Card ist eine auf Vorteilen basierende Leistung, die dem*der Käufer*in Ermäßigungen und Gratisleistungen auf Dienstleistungen von Vorteilspartner*innen bietet und die unentgeltliche Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Linz in der Kernzone ermöglicht.

Die Linz-Kulturcard-365 ist eine auf Vorteilen basierende Leistung, die dem*der Käufer*in Gratiseintritte und Ermäßigungen auf Dienstleistungen von Vorteilspartnern bietet.

1.B Das Produkt der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 wird vom TVL, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die dem OÖ. Tourismusgesetz unterliegt, angeboten.

1.C Der*Die Käufer*in der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 wird im Nachstehenden auch als der „Karteninhaber*in“ oder „Sie“ bezeichnet.

1.D Der Kauf der Linz-Card berechtigt den*die Käufer*in zur Inanspruchnahme der Vorteile von Leistungen, die auf der Website www.linztourismus.at/linzcard, in der Visit-Linz-App oder im gedruckten Folder angeführt sind.

Der Kauf der Linz-Kulturcard-365 berechtigt den*die Käufer*in zur Inanspruchnahme der Vorteile von Leistungen, die auf der Website www.linztourismus.at/kulturcard, oder im gedruckten Folder über die Linz-Kulturcard-365 angeführt sind.

1.E Die Leistungen werden von Dritten bzw. Vorteilspartner*innen des TVL durchgeführt oder zur Verfügung gestellt. Bei Nutzung der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 und Inanspruchnahme der von den Vorteilspartner*innen angebotenen Leistungen, gehen Sie eine Vertragsbeziehung mit dem*der jeweiligen Vorteilspartner*in ein und es gelten gegebenenfalls deren allgemeine Geschäftsbedingungen.

Der TVL übernimmt keine Haftung für die von den Linz AG Linien angebotenen oder andere im Leistungsumfang angeführten Leistungen, sondern nur für die Möglichkeit der Inanspruchnahme, die von den Vorteilspartner*innen bereitgestellten Leistungen.

1.F Die Linz AG Linien, Wiener Straße 151, Postfach 1300, 4021 Linz sind der Partner für die Netzkarte im Zuge der Linz-Card, welche für die öffentlichen Verkehrsmittel für 1, 2 oder 3 Kalendertage in der Kernzone gültig sind. (Achtung: Die Linz-Kulturcard-365 beinhaltet keine Leistungen der Linz AG Linien!)

2. Leistungen der Partner*innen 2.A Die Leistungen, die von den Vorteilspartner*innen in Linz angeboten werden, stehen den Linz-Card-Kund*innen für die Dauer der Gültigkeit ihrer Karte zur Verfügung. Ermäßigungsleistungen außerhalb von Linz sind sieben Kalendertage ab Gültigkeitsstart der Karte gültig.

Die Leistungen, die von den Vorteilspartner*innen der Linz-Kulturcard-365 angeboten werden, stehen den Kund*innen für die Dauer der Gültigkeit der Karte (365 Tage ab Ausstellung/Aktivierung) zur Verfügung.

2.B Es kann im Allgemeinen zu Einschränkungen bei der Nutzung der Angebote der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 im Bereich der Öffnungszeiten der Vorteilspartner*innen und Betriebszeiten kommen; dies vor allem, da einige Angebote von Witterung und Jahreszeit abhängig sind und daher nicht während des gesamten Aktionszeitraums der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 angeboten werden können. Die in den Publikationen angegebenen Öffnungszeiten und Leistungen sind ohne Gewähr und sind die von den Vorteilspartner*innen bereitgestellten Informationen (beachten Sie die Websites einzelner Vorteilspartner*innen bezüglich aktueller Öffnungszeiten und Angeboten).

2.C Bei Nutzung der angebotenen Leistungen wird der*die Karteninhaber*in Vertragspartner*in des*der entsprechenden Vorteilspartner*in und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners beziehungsweise der jeweiligen Partnerin. Außerdem sind gesetzlich festgelegte Gewährleistungsansprüche und andere Haftpflichtansprüche in Bezug auf die Leistungen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Vorteilspartner oder der jeweiligen Vorteilspartnerin geltend zu machen.

2.D Der TVL haftet nur für den Bestellprozess, den Bezahlungsprozess und die Lieferung bzw. Anzeige der Linz-Card in der Visit-Linz-App, sowie hinsichtlich der diesbezüglich geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Zuge der Darstellung der Linz-Kulturcard-365 in der Stocard-App sind die Käufer*innen der Karte verpflichtet nicht nur den Strichcode in der App einzulesen, sondern diese auch mit dem Namen und der Gültigkeit von der Übergangskarte abzufotografieren.

2.E Der TVL leistet keine Entschädigung, sollte eine angebotene Leistung z.B. Sehenswürdigkeiten oder andere Einrichtungen geschlossen bzw. nicht zugänglich sein. Außerdem wird keine Rückerstattung für Angebote geleistet, die während der Gültigkeitsdauer der Karte nicht in Anspruch genommen wurden und die bei Angebotsänderungen nicht länger enthalten sind. Des Weiteren behält sich der TVL das Recht vor, den Vertrag mit den Vorteilspartner*innen jederzeit aus wichtigen Gründen zu kündigen, ohne dass sie die Karteninhaber*innen, für die dadurch nicht länger mögliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen entschädigen muss.

2.F Im Allgemeinen übernimmt der TVL keinerlei Haftung für entstandene Schäden der Karteninhaber*innen.

2.1 Linz AG Linien Durch Nutzung des in der Linz-Card inkludierten Fahrscheins der Linz AG Linien, wird der*die Karteninhaber*in zum*zur Vertragspartner*in der Linz AG Linien. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Linz AG Linien.

3. Geltungsbestimmungen 3.A Die Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 ist nicht übertragbar und darf ausschließlich vom angegebenen Karteninhaber oder der angegebenen Karteninhaberin während der gewählten Geltungsdauer der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 genutzt werden.

3.B Die inkludierten Leistungen der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 werden möglichst aktuell auf der Homepage, in der Visit-Linz-App (im Falle der Linz-Card) bzw. in den jährlich gedruckten Foldern angegeben.

3.C Die Gültigkeitsdauer der Linz-Card ist auf der Karte vermerkt, die Fahrkarte der Linz AG Linien wird mit der Karte gemeinsam ausgegeben und ist bei einer Kontrolle in Verbindung mit einem Lichtbildausweis vorzuweisen. Der Kauf einer Linz-Card für Kinder ist an den Erwerb einer Erwachsenen-Linz-Card für den gleichen Zeitraum gebunden. Pro Erwachsenen-Karte können bis zu 4 Kinderkarten erworben werden. Bitte beachten Sie auch bei den Kinderkarten die Ausweispflicht! Die Linz-Card-Kids kann bis zum vollendeten 15. Lebensjahr genutzt werden.

Die Gültigkeitsdauer der Linz-Kulturcard-365 ist auf der Karte vermerkt. Bei Einlösung einzelner Vorteile ist die Karte jeweils in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, bzw. dem Ermäßigungsnachweis, vorzuweisen.

3.D Die im Rahmen der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 gebotenen Ermäßigungen können nicht gemeinsam mit anderen vom Vorteilspartner*innen für Student*innen, Senior*innen oder Familien angebotenen Ermäßigungen genutzt werden.

4. Nutzung/missbräuchliche Nutzung 4.A Es ist untersagt, die Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 zu kopieren, zu bearbeiten oder zu fälschen. Zudem ist die Verwendung von Screenshots einer digitalen Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 unzulässig. Bei missbräuchlicher Nutzung oder mutmaßlicher missbräuchlicher Nutzung sind die Vorteilspartner*innen und die Linz AG Linien berechtigt und verpflichtet, die Linz-Card entschädigungslos zu beschlagnahmen und Anzeige zu erstatten.

5. Diebstahl/Verlust Der TVL haftet nicht im Fall von Diebstahl oder Verlust. Die gestohlene oder verlorene Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 wird nicht ersetzt.

6. Bestellprozess/Zahlung und Lieferung 6.A Sie können die Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 über den Onlineshop und die Linz-Card zusätzlich über die Visit-Linz-App kaufen, indem Sie die dort angeführten Schritte befolgen. Sie können die Karten auch bei diversen Vertriebspartner*innen oder im Zuge des Linz-Wochenendes (die Linz-Card) käuflich erwerben.

6.B Die angegebenen Preise sind verbindlich sowie endgültig und verstehen sich inklusive der geltenden Steuern.

6.C Die Zahlung der bestellten Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 hat durch eine der im Webshop genannten Zahlungsmethoden zu erfolgen. Direkt bezogene Linz-Cards können beim Vertriebspartner nach den jeweiligen Zahlungsmethoden des Partners erworben werden.

6.D Folgende online Kaufoptionen stehen Ihnen beim Kauf der Linz-Card zur Verfügung: App und Print@Home. Das Print@Home Ticket können Sie direkt nach dem Kauf im Webshop zu Hause ausdrucken. Die digitale Linz-Card bestellen und kaufen Sie direkt in der Visit-Linz-App (kostenloser Download der App verfügbar im App Store und auf Google Play).

Folgende online Kaufoptionen stehen Ihnen beim Kauf der Linz-Kulturcard-365 zur Verfügung: Print@Home mit Abholung der Karte in der Tourist Information Linz, Linz-Kulturcard-365 mit Zusendung gegen Entgelt, und Print@Home mit Nutzung in der Stocard-App. Das Print@Home Ticket können Sie direkt nach dem Kauf im Webshop zu Hause ausdrucken und unmittelbar nutzen, und innerhalb von 2 Wochen in der Tourist Information Linz gegen eine Plastikkarte umtauschen. Sie können beim Kauf entscheiden, ob sie die Karte per Post zugesandt haben wollen, dafür wird eine Bearbeitungsgebühr inkl. Versand eingehoben. Das Print@Home Ticket können Sie auch in die Stocard-App laden, müssen dabei aber auch das Ticket fotografieren und in die App laden.

7. Rücktrittsrecht 7.A Beim Kauf einer digitalen Linz-Card/Linz-Kulturcard-365 in Verbindung mit einer Aktivierung vor Ablauf einer zweiwöchigen Frist ab Kaufdatum, stimmen Sie der sofortigen Leistungserbringung zu und nehmen zur Kenntnis, dass damit das Rücktrittsrecht entfällt.

Wir räumen Ihnen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag der Linz-Cards/Linz-Kulturcards-365 von zwei Wochen ab Kaufdatum ein, solange die jeweiligen Karten noch nicht aktiviert wurden.

8. Es werden personenbezogene Daten verwendet und gespeichert, siehe dazu: www.linztourismus.at/datenschutzerklaerung.

9. Geltendes Recht / Gerichtsstand 9.A Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise ungültig werden, ist die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Teile davon nicht betroffen. Die ungültigen Teile werden durch die gesetzlich verankerten Bestimmungen ersetzt.

9.B Der TVL behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelegentlich zu ändern, beispielsweise, um gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen oder um eine Änderung hinsichtlich der Funktionsweise widerzuspiegeln. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für zukünftige Käufe der Linz-Card/Linz-Kulturcard-365.

9.C Jegliches Rechtsverhältnis zwischen dem TVL und dem*der Karteninhaber*in unterliegt ausschließlich österreichischem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG). Für Verbraucher*innen im Sinn von §1 des österreichischen Konsument*innenschutzgesetzes gilt die Rechtswahl nur sofern, als der gebotene Schutz aufgrund von zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der übliche Wohnsitz des Verbrauchers liegt, nicht ausgeschlossen wird.

9.D Jegliche Rechtsstreitigkeit, die aufgrund oder in Verbindung mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem TVL und dem*der Karteninhaber*in entsteht, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des für Linz, Österreich, zuständigen Gerichts.

Geschäftsbedingungen Destinationsportal

Stand: Dezember 2022

„Destinationsportal“; Definitionen, Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen

Leistungen des Tourismusverbandes Linz; Selbstbuchung

Verfügbarkeit des Destinationsportals; Sperre des Kunden - der Kundin, Buchungsvorgang

Vertrag über die (Reise)Leistung

Preise

Zahlung; Buchungsbestätigung

Änderungen und Stornierungen

Unterkunfts-Kategorien; Quartiergeber*innen-Informationen

Datenschutz

Sonstiges

1. „Destinationsportal“; Definitionen, Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen a) Der Tourismusverband Linz (nachfolgend kurz “TVL” genannt) betreibt unter der derzeitigen Internet-Adresse www.linztourismus.at ein Internet-Portal. Dieses „Destinationsportal“ beinhaltet ein elektronisches Buchungssystem, welches insbesondere zur Online-Buchung von Reisen bzw. von Unterkunfts-Buchungen in Linz, Ansfelden und Kirchschlag dient. Endkund*innen (Urlauber*innen, Gäste) können das Destinationsportal kostenlos für solche Online-Buchungen nutzen (nachfolgend „Selbstbuchung“ genannt). Dabei können Endkund*innen zunächst die Verfügbarkeit von einzelnen Unterkünften bei Dritten (= Drittanbieter*innen, Quartiergeber*innen, Partner*innen, Unterkunft, Destination, Angebotsgruppe) prüfen und sodann eine Buchung absenden. Die gewerbliche Nutzung des Destinationsportals, insbesondere im Hinblick auf die entgeltliche Weitergabe von Buchungen an Endkund*innen, ist unzulässig. Das Destinationsportal wird mit Hilfe unseres Dienstleisters feratel Media Technologies AG betrieben.

b) „Endkunde oder Endkundin“ bzw. „Gast“ (im Nachfolgenden kurz "Gast" genannt) im Sinne der gegenständlichen AGB ist jeder, der über das Destinationsportal eine Selbstbuchung vornimmt.

c) „Quartiergeber*in“ im Sinne der gegenständlichen AGB ist jeder (jede Angebotsgruppe), der auf dem Destinationsportal eine Reiseleistung zur Selbstbuchung durch Endkund*in/Gäste anbietet, und zwar unabhängig von der Art der angebotenen Leistung.

d) Als „Reiseleistung“ im Sinne der gegenständlichen AGB wird jede Leistung verstanden, die von einem Quartiergeber oder einer Quartiergeberin auf dem Destinationsportal zur Selbstbuchung angeboten wird. Darunter fällt insbesondere jede Unterbringung bzw. jede Beherbergung, auch wenn dies nachfolgend nicht nochmals ausdrücklich angesprochen ist.

e) Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Selbstbuchungen von Endkund*innen über das Destinationsportal des TVL.

f) Neben den gegenständlichen AGB gelten für die Selbstbuchungen ferner grundsätzlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie“ in der zum Zeitpunkt der Buchung jeweils aktuellen Fassung. Der TVL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Quartiergeber abweichende Storno- und Zahlungsbedingungen haben können, auf die der TVL keinen Einfluss hat. Diese sind auf der jeweiligen Vermieterseite ausgewiesen, sobald der gewünschte Reisezeitraum ausgewählt wurde.

2. Leistungen des TVL; Selbstbuchung

a) Der TVL bietet jedem Gast die Möglichkeit, über das Destinationsportal (Reise-)Leistungen Dritter direkt eigenständig zu buchen („Selbstbuchung“).

b) Der TVL bietet selbst bzw. in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Er stellt lediglich das Destinationsportal als Marktplatz zur Verfügung. Der TVL schuldet im Rahmen des Destinationsportals daher keine Durchführung einer Reise und keine Gewährung einer Unterkunft etc., sondern ausschließlich die Möglichkeit zur direkten Buchung von Reiseleistungen bei einem*einer Quartiergeber*in (Beherberger*in). Nur dieser Quartiergeber oder diese Quartiergeberin tritt als selbständiger Leistungsträger von Reiseleistungen auf. Ausschließlich der Quartiergeber oder die Quartiergeberin wird hinsichtlich der Buchung einer Reiseleistung Vertragspartner*in des Gastes. Durch die Buchung kommt deshalb zwischen ihm*ihr und dem TVL kein Reiseveranstaltungsvertrag zustande; die Vorschriften der §§ 31b ff. Konsument*innenschutzgesetz/KSchG (Reiseveranstaltungsvertrag) finden daher keine Anwendung.

3. Verfügbarkeit des Destinationsportals; Sperre des Kunden oder der Kundin, Buchungsvorgang

a) Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Destinationsportal ständig bzw. dauerhaft für Buchungen zur Verfügung steht. Der TVL behält sich insbesondere vor, das Destinationsportal jederzeit ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, unter einer anderen Internet-Adresse oder unter mehreren Internet-Adressen zu betreiben und das Destinationsportal in jeder Form zu verändern. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass das Destinationsportal aus technischen Gründen, aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht im Einflussbereich des TVL liegenden Gründen ständig oder vorübergehend nicht verfügbar ist, wofür der TVL keine Verantwortung übernimmt. Die ständige Verfügbarkeit bzw. der dauerhafte Betrieb des Destinationsportals ist daher von vornherein nicht Leistungsinhalt des TVL. Der TVL übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung für die Verfügbarkeit der von den Quartiergeber*innen angebotenen Unterkünften. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann – mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen werden.

b) Vor jeder Buchung hat sich der Gast auf dem Destinationsportal unter Angabe seiner*ihrer persönlichen Daten und der Eingabe eines persönlichen Passwortes zu registrieren.

c)  Jede Buchung eines Gastes auf dem Destinationsportal wird vom TVL als Erklärungsbote in seinem*ihrem Auftrag an den*die betreffende*n Quartiergeber*in weitergegeben.

d) Die Nutzung des Destinationsportals durch den Gast ist für diese*n kostenlos.

e) Der TVL behält sich vor, jeden Gast jederzeit, insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, von der Nutzung des Destinationsportals vorübergehend oder dauernd auszuschließen (Sperre des Kunden; Sperre des Kundenzugangs).

4. Vertrag über die (Reise)Leistung

Mit der Buchung einer (Reise)Leistung schließt der Gast einen entsprechenden Vertrag mit dem*der Quartiergeber*in über die von diesem auf dem Destinationsportal angebotene Leistung. Der Vertrag über die jeweilige (Reise)Leistung des Quartiergebers kommt durch die Buchung auf dem Destinationsportal ausschließlich unmittelbar zwischen dem dem Gast und dem von diesem*dieser ausgesuchten Quartiergeber*in zustande. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag bzw. Reiseveranstaltungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, insbesondere auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 31bff. Konsumentenschutzgesetz/KSchG, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gast, der die Buchung vornimmt, und dem von ihm oder ihr ausgesuchten Quartiergeber*in.

5. Preise

a) Die Preise für jegliche Leistungen eines Quartiergebers oder einer Quartiergeberin sind Preise, die für die über das Destinationsportal durchgeführten Buchungen gelten.

b) Die Buchung erfolgt zum jeweils aktuell gültigen Tagespreis, der für das gewählte Reisedatum im Destinationsportal verfügbar ist. Auf dem Destinationsportal verfügbare Last-Minute-, Saison-, Wochenend- oder besondere Aktionspreise werden bei der Buchung automatisch berücksichtigt. Die vom Quartiergeber oder der Quartiergeberin auf dem Destinationsportal verbindlich angebotenen Preise werden von diesem für jede vorgenommene Buchung garantiert. Der Gast kann hieraus jedoch keinerlei wie immer gearteten Anspruch gegen den TVL erheben.

c) Die Preisangaben auf dem Destinationsportal stammen ausschließlich vom jeweiligen Quartiergeber, beziehungsweise der jeweiligen Quartiergeberin. Jeder Quartiergeber und jede Quartiergeberin ist gesetzlich verpflichtet, den jeweiligen Endpreis inkl. Steuern anzuzeigen bzw. anzeigen zu lassen; die Preise beinhalten insbesondere die Umsatzsteuer. Bei Verstößen hiergegen bitten wir um direkte Mitteilung an den TVL.

d) Die Preise können aus Fremdsystemen (insbesondere aus Systemen der Quartiergeber*innen) an das Destinationsportal automatisch übermittelt werden. Solche Preise, die aus einem Fremdsystem an das Destinationsportal übermittelt werden, unterliegen einem permanenten Aktualisierungsverfahren. Trotzdem kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Unterkünfte zu dem in der Ergebnisliste (das ist die Liste der Quartiergeber*innen, die bei einer Buchungsanfrage mit verfügbaren Unterkünften aufscheinen) angezeigten Preis nicht mehr verfügbar sind. In diesem Falle wird der verbindlich buchbare Preis erst nach der Abfrage auf der Quartiergeber*innen-Detailseite dargestellt. Der Gast kann sich daher auf die Preise der Ergebnisliste nicht verlassen, sondern muss den für seine Buchung relevanten Preis auf der Quartiergeber*innen-Detailseite prüfen. Für die Buchung gilt der Preis, der auf der Quartiergeber*innen-Detailseite aufscheint.

6. Zahlung; Buchungsbestätigung

a)  Der auf dem Destinationsportal bestätigte Preis für die (Reise)Leistung (Unterkunft) ist vom Gast direkt beim bzw. an den Quartiergeber oder die Quartiergeberin zu bezahlen.

b)  Der TVL führt keine Zahlungen für den Gast durch.

c)  Die Bestätigung über die Buchung („Buchungsbestätigung“) erscheint unmittelbar nach der Buchung auf dem Bildschirm und kann vom Gast ausgedruckt werden. Es wird empfohlen, die Buchungsbestätigung auszudrucken und dem Quartiergeber oder der Quartiergeberin vorzulegen. Die Buchung der Unterkunft erfolgt bereits bei bzw. anlässlich der Buchung und ist auch ohne Buchungsbestätigung gültig; die Buchungsbestätigung hat daher lediglich Beweisfunktion. Die Buchungsbestätigung wird dem Gast zusätzlich per E-Mail übermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und gilt als vereinbart, dass der TVL aus Sicherheits- und Datenschutzgründen den Zugang der Buchungsbestätigung bei Übermittlung per E-Mail nicht überprüfen kann.

7. Änderungen und Stornierungen

a)  Stornierung durch den Gast: Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Gast auf dem Destinationsportal wird automatisch eine Stornierungs-Nummer vergeben. Diese Stornierungs-Nummer ist zugleich Nachweis der Stornierung und deshalb unbedingt aufzubewahren. Bei jeder Stornierung, insbesondere einer Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist, wird die Mitteilung des Gastes vom TVL wiederum lediglich an den Quartiergeber oder die Quartiergeberin weitergeleitet. Der Quartiergeber oder die Quartiergeberin entscheidet dann auf der Grundlage der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung, insbesondere nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie, über eine allfällige Stornogebühr. Bei vorzeitiger Abreise kann der Quartiergeber oder die Quartiergeberin einen etwaigen entstandenen Schaden geltend machen.

b)  Stornierung durch den TVL: Um dem Missbrauch des kostenlosen Buchungssystems im Destinationsportal vorzubeugen und die Quartiergeber*in nicht unnötig mit Fehlbuchungen zu belasten, behält sich der TVL das Recht vor, eine Buchung im Einzelfall zu stornieren, sofern eine Rückfrage durch den TVL unter der vom Gast angegebenen Telefonnummer nicht möglich ist oder der Gast unter den angegebenen Kontaktdaten sonst nicht erreichbar ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf die Erbringung der gebuchten (Reise-)Leistung (insbesondere einer Unterbringung). Gleiches gilt, wenn unter der vom Gast angegebenen E-Mail-Adresse in der Vergangenheit gehäuft Buchungen vorgenommen wurden, bei denen der Gast die (Reise-)Leistung nicht in Anspruch genommen hat oder aber eine Rückfrage seitens des TVL auf diesem Wege ohne Erfolg bleibt. Hierdurch wird aber kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem TVL und dem Gast begründet.

8. Unterkunfts-Kategorien; Quartiergeber-Informationen

Die international übliche Unterkunfts-Klassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Unterkunfts-Standard. Die auf dem Destinationsportal vorgenommene Unterkunfts-Klassifizierung beruht auf Basis des jeweiligen Kategorisierungsverfahrens der zuständigen Kammern (z. B. Wirtschaftskammer etc.). Alle zusätzlichen Quartiergeber*innen-Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Quartiergeber*innen. Der TVL übernimmt hierfür keine wie immer geartete Haftung.

9. Datenschutz

a) Verantwortlicher für die Daten, die im Destinationsportal angegeben werden, ist der TVL. Für die Bearbeitung von Online-Buchungen und Anfragen verarbeitet der TVL personenbezogene Daten (Bestandsdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Zahlungsdaten) des Gastes, um die gebuchten Leistungen zur Verfügung stellen zu können. Der Betrieb der Destinationsplattform erfolgt mit Hilfe des Dienstleisters feratel Media Technologies AG (Maria-Theresien-Straße 8, A-6020 Innsbruck). Zwischen dem TVL und der feratel besteht eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art 28 DSGVO.

b) Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Erbringung von Vertragsleistungen bzw. zur Erfüllung von vorvertraglichen Leistungen auf Basis der Rechtsgrundlagen des Art. 6 (1) lit. b DSGVO (Buchungsvorgänge, Beantwortung von Angebotsanfragen und Zusendung von Prospekten) sowie des Art. 6 (1) lit. c DSGVO (gesetzlich erforderliche Aufbewahrungsfristen von Buchungen bzw. Rechnungen). Darüber hinaus erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gem. Art. 6 (1) lit. f DSGVO für den Einsatz entsprechender Buchungssoftware. Für eine Buchung sind die als erforderlich gekennzeichneten Datenfelder zur Begründung und Erfüllung des Vertrages erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Gastes (Vorname, Nachname, Titel, Straße, Postleitzahl, Ort, Land, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an die Quartiergeber, die zur Buchungsabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen, erfolgt.

c) Die Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für eine Buchung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken oder an andere Dritte, die nicht Quartiergeber*in sind, erfolgt nicht ohne Zustimmung des Gastes. Soweit Informationen zu statistischen Zwecken erfasst und weitergegeben werden, enthalten diese keine persönlichen Daten.

d) Die Abwicklung der Buchung über das Destinationsportal erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Die vom Gast auf dem Destinationsportal eingegebenen Daten werden durch den TVL demnach elektronisch verarbeitet. Der TVL ist befugt, personenbezogene Kundendaten (Vorname, Nachname, Titel, Straße, Postleitzahl, Ort, Land, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) maschinell zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies der Abwicklung der Buchung über das Destinationsportal dient.

10. Sonstiges

a) Die Übernahme von Daten in andere Datenträger*innen, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den TVL zulässig.

b)  Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte(!):  Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dieses auf die Anwendung ausländischen Rechts verweist. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall ausschließlich Linz.

c) Die Nutzung des Destinationsportals und dessen Inhalt ist nur zur individuellen Abfrage von Unterkunftsbuchungen gestattet. Automatisierte Abfragen sind nicht gestattet. Der TVL weist weiters ausdrücklich darauf hin, dass sein Datenmaterial urheberrechtlich geschützt ist und deshalb eine Vervielfältigung (insbesondere durch automatisiertes Auslesen/"Scraping") untersagt ist. Insbesondere untersagt ist die Nutzung des Datenmaterials des TVL (wie insbesondere Abfrageergebnisse) zum Zwecke der Vermittlung.

d) Auf dem Destinationsportal enthaltene Verknüpfungen mit Websites (Links) anderer Unternehmen (Drittanbieter*innen) werden lediglich im Interesse des Benutzers oder der Benutzerin bereitgestellt. Wenn Sie auf solch eine Verknüpfung klicken, verlassen Sie die TVL-Website. Auf die Inhalte der Websites von Dritten (Drittanbieter*innen) hat der TVL keinen Einfluss. Der TVL kann deshalb für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernehmen. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der TVL derartige Links umgehend entfernen. Der Zugriff auf die Website eines Drittanbieters oder einer Drittanbieterin über eine Verknüpfung auf dieser Website erfolgt sohin auf alleinige Verantwortung des Benutzers oder der Benutzerin.

Tourismusverband Linz | Adalbert-Stifter-Platz 2 4020 Linz/Austria | +43 732 7070 2009

Bankverbindung: Allgemeine Sparkasse OÖ, IBAN: AT26 2032 0000 0000 7478, BIC: ASPKAT2L, UID-Nr.: ATU 23464800, Gerichtsstand Linz