Fakten, Informationen und Wissenswertes Hilfreiche Infos über die Donaustadt

Linz ist die Hauptstadt von Oberösterreich und die drittgrößte Stadt Österreichs. Durch das Stadtzentrum fließt die Donau, der längste Fluss Europas. Der Name Linz leitet sich aus dem keltischen Lentia/Lentos ab, was so viel wie biegsam oder gekrümmt bedeutet und vermutlich auf die Linzer Donau-Krümmung anspielt.

Fakten zur Donaustadt

Staat: Österreich Bundesland: Oberösterreich Größe: 96,048 km² Einwohner*innen: 207.247 (1. Jänner 2022) Lage: 48° 18' 11' nördlicher Breite           14° 17' 26' östlicher Länge von Greenwich mittlere Seehöhe: 260 m höchster Punkt: 604 m (in Urfahr, Bereich Oberbairinger Straße nach Altenberg) tiefster Punkt: 244 m (Donau beim Weikerlsee) Breite der Donau in Linz: 252 m Tiefe der Donau: 5 bis 8 m Stromkilometer: 2135 Länge der Nibelungenbrücke: 330 m Länge der Voestbrücke: 407 m

Zeitzone

Linz gehört der Mitteleuropäischen Zeitzone (MEZ = GMT / UCT +1) an. Vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober gilt die Sommerzeit (MESZ).

Klima

Das Klima um Linz ist sowohl ozeanisch als auch kontinental geprägt. Die Temperatur schwankt im langjährigen Monatsmittel zwischen -2,2°C im Jänner und 18,4°C im Juli. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt rund 50 mm in den Monaten September bis April und steigt bis zu rund 90 mm in den Sommermonaten Juni, Juli und August an. Die Jahresniederschlagsmenge beträgt im Durchschnitt rund 800 mm.

Währung & Trinkgeld

Das gesetzliche Zahlungsmittel in Österreich ist der Euro (€).

In vielen Dienstleistungsbereichen wie etwa in der Gastronomie, im Taxi, bei Friseuren etc. wird traditionellerweise Trinkgeld gegeben. Üblich sind 5 bis 10%, wobei sich die Höhe nach dem Grad Ihrer Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung richtet.

Öffnungszeiten Shops

Grundsätzlich sind Geschäfte in Österreich von Montag bis Samstag geöffnet. Am Sonntag ist Ruhetag. An Tankstellen oder Bahnhöfen sind Geschäfte teilweise auch am Sonntag geöffnet. An Sonn- und Feiertagen sind Banken, Geschäfte und Ämter geschlossen. Die Tourist Information am Hauptplatz ist geöffnet.

Geschäftszeiten variieren, meist von Montag bis Freitag: 9:00 bis 18:00 Uhr; Samstag 9:00 bis 17:00 Uhr. Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Tabaktrafiken öffnen schon vor 9:00 Uhr. Kleinere Geschäfte und solche außerhalb des Zentrums sind meist über Mittag geschlossen, bzw. schließen samstags schon um 12:00 Uhr.

Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 6. Jänner (Hl. Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November, 8. Dezember (einige Geschäfte bleiben geöffnet), 25. Dezember, 26. Dezember.

Am 24. Dezember sind Theater und Konzertsäle geschlossen. Geschäfte, Kaffeehäuser, Kinos und Restaurants (ausgenommen Restaurants in großen Hotels) schließen bereits am Nachmittag.

Schließfächer

Im Innenhof des Alten Rathauses (Hauptplatz 1, neben der Tourist Information) stehen insgesamt 28 Schließfächer zur Verfügung. Diese werden von den Mitarbeiter*innen während den Öffnungszeiten der Tourist Information (tägl. von 10 bis 17 Uhr) geöffnet und können danach kostenlos 24 Stunden benützt werden.

Auch am Hauptbahnhof Linz stehen Schließfächer zur Benützung bereit. Die Benützung kostet je nach Größe zwei bis vier Euro.

Mehr über die Donaustadt

Öffentliche WC-Anlagen

In Linz stehen an verschiedenen Standorten öffentliche WC-Anlagen zur Benützung bereit. Auf der Website der Stadt Linz sind die Positionen der öffentlichen WC-Anlagen dargestellt.

Öffentliche WC-Anlagen

Notrufnummern

112 Euronotruf

122 Feuerwehr

133 Polizei

144 Rettung

1455 Apotheken Notruf

01 406 43 43 Vergiftungszentrale

Jugendschutz

Alkohol und Rauchen

In Oberösterreich ist der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Für Jugendliche bis 18 Jahre ist der Erwerb und Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten.

Das Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahren gänzlich verboten. Das betrifft den Konsum von Zigaretten, Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen, E-Zigaretten, E-Shishas und Ähnlichem. Auch die Abgabe davon an Minderjährige ist untersagt.

Ausgehzeiten

Jugendliche unter 14 Jahren dürfen ohne Begleitung eines Erwachsenes bis 22:00 Uhr ausgehen. Mit 14 und 15 Jahren ist das Ausgehen ohne Begleitperson von 5:00 bis 24:00 Uhr gestattet. In Begleitung einer Aufsichtsperson wird diese zeitliche Begrenzung aufgehoben. Erwachsene, denen die Aufsicht von den Erziehungsberechtigten anvertraut wurde, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Ab 16 Jahren besteht keine zeitliche Begrenzung beim Ausgehen.

Alle Angaben ohne Gewähr.